AllGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON
VERMIETUNG AM HAFEN
1. MIETVERTRAG
Der Mietvertrag wird durch die Firma „Vermietung am Hafen“ als Vermittler zwischen Eigentümer und Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Vermieter ist „Vermietung am Hafen“.
Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich. Die vertraglich vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden, wobei auch Kleinkinder als Person gelten.
Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser und die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Zusätzliche Leistungen müssen vor Ort bei „Vermietung am Hafen“ bezahlt werden. Der Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten.
2. ZAHLUNG
Die Anzahlung ist bei Buchung fällig. Die Restzahlung erfolgt drei Wochen vor Reiseantritt durch Überweisung auf das Konto von „Vermietung am Hafen“ Sparkasse Aurich-Norden, DE52 2835 0000 0145 7345 47, BIC BRLADE21ANO.
Nur nach ausdrücklicher Absprache kann die Zahlung bar bei Anreise im Büro von „Vermietung am Hafen“ erfolgen.
3. RÜCKTRITT
Der Mieter kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei „Vermietung am Hafen“.
Folgende Stornobedingungen gelten:
Ab 89 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises, 44-30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, ab 29 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Sollte das Objekt für den gesamten Zeitraum wieder vermietet werden, oder der Mieter stellt einen Nachmieter, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € fällig.
Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Verpflichtung einfordern, wenn „Vermietung am Hafen“ eine erneute Vermietung für diesen Zeitraum gelingt. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Soll der Mietvertrag auf die Ersatzmieter umgeschrieben werden, verpflichten sich diese, alle aus dem Mietvertrag geltenden Pflichten zu übernehmen und müssen dies auch durch Bestätigung des Mietvertrages in schriftlicher Form kundtun.
„Vermietung am Hafen“ ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. Als „höhere Umstände“ gelten in diesem Zusammenhang: Krieg, Brand, Hochwasser u.a. Naturkatastrophen. Der Mietpreis wird in diesem Fall erstattet. Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
4. HAFTUNG
Bestehen Mängel an der Mietsache oder erhebliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Diese Forderung hat der Mieter binnen 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an „Vermietung am Hafen“ zu richten. Bei Nichteinhalten dieser Frist erlischt das Recht des Mieters auf Minderung. Auch entsteht kein Schadenersatzanspruch.
„Vermietung am Hafen“ ist eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Ist diese Mängelbeseitigung aufgrund höherer Umstände kurzfristig nicht möglich, ist „Vermietung am Hafen“ berechtigt, ein im Preis gleichwertiges Objekt zu stellen.
„Vermietung am Hafen“ haftet nicht für eingebrachtes Hab und Gut des Mieters. Er haftet ebenfalls nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter oder einer seiner Mitreisenden durch Benutzung der Mietsachen erleiden. Dies gilt ebenfalls für Extras außerhalb der Wohnungen wie Saunas, Balkone und Terrassen.
5. PFLICHTEN DER MIETER
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Der Mieter haftet bei Nichteinhaltung dieser Pflichten, auch für die Mitreisenden und für seine minderjährigen Kinder.
Der Mieter verpflichtet sich ferner, angerichtete Schäden an der Mietsache unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Meldung hat „Vermietung am Hafen“ das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, insbesondere wenn der Nachmieter aufgrund von Schäden an der Mietsache Minderung oder Schadenersatzanspruch in Anspruch nimmt. Für Schäden am Inventar haftet der Mieter, sofern es sich nicht um allgemeinen Verschleiß handelt.
Vorhandene Schäden an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in das Objekt, spätestens aber 24 Stunden nach Übernahme des Objektes, an „Vermietung am Hafen“ zu melden. Spätere Beanstandungen und sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Am Abreisetag muss das Objekt bis 10 Uhr ordnungsgemäß, besenrein und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Die Mülleimer müssen entleert werden, und das Geschirr muss sauber in die Schränke zurückgestellt werden.
Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und hat bei Verlust die daraus entstehenden Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüssel nachmachen) zu tragen. Handelt es sich um eine Schließanlage, können sich diese Kosten erheblich erhöhen.
Aus Sicherheitsgründen möchten wir darauf hinweisen, dass das Hausstromnetz nicht für das Aufladen von Elektroautos an den Haussteckdosen geeignet ist. Somit ist dieses verboten! Bei Zuwiderhandlung wird der Verursacher für etwaige Schäden haftbar gemacht. Das Aufladen von normalen Elektrofahrrädern ist erlaubt!
6. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Alle Angebote sind sorgfältig ausgearbeitet und zusammengestellt worden. Eine Berichtigung von Fehlern muss „Vermietung am Hafen“ dennoch vorbehalten bleiben. Für darüber hinaus gehende Angaben und Auskünfte kann „Vermietung am Hafen“ keine Gewähr übernehmen. Die Angaben auf der Buchungsbestätigung und der Rechnung sind bindend.
Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder zum Schadenersatzanspruch. „Vermietung am Hafen“ verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung.
Für verspätete Anreisen sowie vorzeitige Abreisen können keine Gutschriften erteilt werden. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Sachstand bei der Angebotserstellung. Nachträglich eintretenden Veränderungen, die von „Vermietung am Hafen“ nicht zu vertreten sind, begründen keine Regressansprüche.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchung von „Vermietung am Hafen“ und Buchungsbestätigung vom Mieter. Ebenfalls kommt es durch eine formlose, schriftliche Bestätigung, wie zum Beispiel per E-Mail, zum Zustande-kommen des Vertrags.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter kann Rechte aus diesem Vertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und bei „Vermietung am Hafen“ eingegangen sind.
Gerichtsstand ist Emden.